Servicebereich HEA Rechtsanwälte Fachanwälte in Partnerschaft

Grundsätzlich richten sich die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit nach dem RVG und dem Vergütungsverzeichnis (VV). Im gerichtlichen Verfahren sind diese Gebühren zwingend, es sei denn, mit dem Rechtsanwalt werden höhere Gebühren vereinbart.

Wenn das RVG keine Rahmengebühren vorsieht (wie zB im Sozialrecht oder auch Strafrecht), richtet sich die Höhe der anwaltlichen Vergütung nach dem Streitwert. Hier gibt es teilweise gesetzliche Regelungen, wie sich der Streitwert berechnet. So beträgt zB der Streitwert bei einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitsvertrages die Bruttovergütung eines Kalendervierteljahres (in der Regel die dreifache Monatsbruttovergütung). Fragen zur Berechnung des Streitwertes beantworten wir Ihnen gern im Vorfeld einer Mandatierung.

Sofern Sie anwaltliche Beratung benötigen, aber nicht selbst über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, können Sie bei Ihrem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein und Ihren Eigenanteil an der Beratungsgebühr in Höhe von 17,85 Euro in Bar zum vereinbarten Termin mit. Für den Antrag auf Beratungshilfe beim Amtsgericht können Sie das hier verlinkte Formular nutzen.

Justizportal des Bundes und der Länder, Beratungshilfe

Sofern ein gerichtliches Verfahren beabsichtigt oder gegen Sie eingeleitet wurde und Sie nicht über die ausreichenden finanziellen Mittel für eine anwaltliche Vertretung verfügen, können Sie das hier verlinkte Formular nutzen, um Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.

Justizportal des Bundes und der Länder (PKH)

Damit Ihr Gespräch bei bzw. mit Ihrem Anwalt / Ihrer Anwältin für beide Seiten möglichst effektiv ist, können Sie sich darauf mit Hilfe der Check-Liste der Bundesrechtsanwaltskammer vorbereiten. Den Link zur Check-Liste „Anwaltsgespräch“ finden Sie hier: http://www.brak.de/fuer-verbraucher/checkliste-anwaltsgespraech/

Als besonderen Service bieten wir unseren Mandanten, die sich Zeit und Aufwand für den Weg in die Kanzlei ersparen wollen, die Möglichkeit, Ihren Fall mit uns per abgesicherter Video-Telefonie zu besprechen. Bitte vereinbaren Sie hierzu mit uns einen Termin und informieren sich über den Anbieter der Video-Telefonie-Lösung BRAVIS, einem deutschen Unternehmen mit Sitz in Cottbus. Wir schicken Ihnen mit der Terminbestätigung einen Link zur benötigten Software, deren Nutzung für Sie kostenfrei ist.

Smartphone-Apps zur Berechnung von Bußgelder bei Verkehrsverstößen, Blutalkoholrechner und Unterhaltsrechner sind auf der Seite des Deutschen Anwaltsvereins zu finden und mit Apple Store und Google Play Store verlinkt.