Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Cottbus
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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Cottbus

Rechtsanwalt Peter Albert ist seit 2001 Fachanwalt für Arbeitsrecht und somit einer der erfahrensten Arbeitsrechtler in Cottbus. Mit seiner Kanzlei betreut er sowohl die Arbeitgeberseite (Klein- und mittelständische Unternehmen), als auch Arbeitnehmer, Geschäftsführer und Betriebsräte. Sein Ziel ist es, alle arbeitsrechtlichen Konfliktsituationen mit wirtschaftlicher Weitsicht effektiv und konsequent zu lösen – ganz gleich ob außergerichtlich oder gerichtlich.

Aufgrund seiner frühzeitigen Spezialisierung bereits im Studium und Referendariat hat Peter Albert nicht nur theoretische, sondern auch viele praktische Fachkenntnisse in diesem komplexen Rechtsgebiet gesammelt. Seine Mandanten profitieren von dieser langjährigen Expertise. Sei es durch die fachkundige Beratung, die geschickte Verhandlungsführung oder die juristische Vertretung vor Gericht. Dabei beschränken sich die Leistungen von Herrn Albert nicht nur auf Cottbus oder die regionalen Arbeitsgerichte. Er vertritt Mandanten auch bundesweit vor allen Landesarbeitsgerichten und wenn notwendig auch vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ wurde Peter Albert bereits Anfang 2001 von der Rechtsanwaltskammer Brandenburg verliehen. Seitdem hat der Jurist sich einen Namen als Arbeitsrechtler gemacht und gibt sein Fachwissen auch als Dozent für dieses Rechtsgebiet weiter, beispielsweise an der Industrie- und Handelskammer in Cottbus. Zudem engagiert er sich als Mitglied im Arbeitskreis Arbeitsrecht des Berliner Anwaltsvereins sowie in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Insbesondere Arbeitgeber unterstützt Fachanwalt Peter Albert bei der Durchsetzung und Wahrung ihrer arbeitsrechtlichen Rechte. Das umfasst nicht nur die Prozessvertretung, sondern auch vorgelagerte Prozesse, die einen zeit- und kostenintensiven Arbeitsrechtsprozess vermeiden sollen. So verfasst Herr Albert als arbeitsrechtlicher Vertragsexperte rechtssichere Arbeitsverträge (konzeptionell oder individuell), die die Interessen der Arbeitgeber berücksichtigen. Auch Betriebsvereinbarungen, Abmahnungen, Kündigungen und nicht zuletzt Abwicklungs- und Aufhebungsverträge erfordern höchste juristische Sorgfalt, um im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten zu können.

Die Fachanwaltskanzlei in Cottbus steht ihren Mandanten – ganz gleich ob Klein- oder Mittelständler, Start Up, Körperschaft, Verband oder Verein – auch in allen arbeitsrechtlichen Gestaltungfragen zur Verfügung. Das beginnt bei der Arbeitszeitregelung und dem Vergütungskonzept, geht über die Dienstwagenregelung bis hin zu Unternehmensleitlinien und Ethikgrundsätzen. Peter Albert berät in Cottbus darüber hinaus bei geplanten Betriebsübergängen, Umstrukturierungen und Umwandlungen sowie zu Betriebsstillegungen und zur Unternehmensnachfolge.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Gerade für Arbeitnehmer sind arbeitsrechtliche Streitigkeiten aller Art eine große Belastung, die nicht selten mit Existenzängsten einhergeht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Peter Albert Klarheit in erste Unsicherheiten bringen und Ängste nehmen. Insbesondere wenn es sich um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses handelt ist Eile geboten. Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage beträgt lediglich drei Wochen, danach gilt die Kündigung automatisch als von Anfang an wirksam. Deshalb erhalten Betroffene in der Cottbuser Kanzlei kurzfristig einen Beratungstermin, wenn notwendig noch am gleichen Tag.

Doch auch wenn der Arbeitsplatz nicht unmittelbar bedroht ist gibt es für Arbeitnehmer viele Situationen, in denen anwaltlicher Rat oder anwaltliche Unterstützung gefragt ist. Das beginnt bereits beim Arbeitsvertrag, der insbesondere dann von einem Fachanwalt gegengecheckt werden sollte, wenn es sich um leitende Positionen oder gar Geschäftsführerposten handelt. Peter Albert unterstützt Arbeitnehmer in Cottbus bei Fragen und Streitigkeiten zur arbeits- und tarifverträglichen Vergütung, zu Urlaubsansprüchen, Arbeitszeiten und Überstunden sowie zu Betriebsübergängen und deren Folgen.

Auch in Situationen der Benachteiligung, beispielsweise in Einstellungs- und Beförderungsverfahren oder in Fällen von Mobbing, setzt Peter Albert sich als Fachanwalt für Arbeitsrecht für seine Mandanten ein. Er überprüft die Rechtmäßigkeit von befristeten Arbeitsverträgen, von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen und Ansprüchen in Zusammenhang mit Sozialplänen. Bei einem unvermeidlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis setzt der verhandlungssichere Jurist häufig Abfindungsansprüche durch und sorgt in der Regel dafür, dass seine Mandanten ein vorzeigbares Arbeitszeugnis erhalten.

Arbeitsrecht für Betriebsräte

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt in der Arbeit des Cottbuser Fachanwalts liegt in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten und Betriebsratsmitgliedern. Das umfasst sowohl alle betriebsverfassungsrechtlichen als auch individualarbeitsrechtlichen Fragen, Konflikte und Gerichtsverfahren. Herr Albert unterstützt Betriebsräte bei der Durchsetzung ihrer Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte sowie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Auch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen bei Missachtung von Betriebsratsrechten sowie das Anfechten von Betriebsratswahlen und Einigungsstellensprüchen gehören zum Leistungsspektrum. Dabei ist festzuhalten, dass Rechtsanwaltskosten, die infolge der Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats entstehen, grundsätzlich vom Arbeitgeber zu tragen sind.

Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht

Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträge

Der Arbeitsvertrag ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Herr Albert unterstützt sowohl Arbeitgeber bei der Ausgestaltung als auch Arbeitnehmer bei der Überprüfung auf Rechtmäßigkeit. Insbesondere für befristete Arbeits- und Verlängerungsverträge gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten, die zur Vermeidung folgenschwerer Fehler von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht formuliert oder zumindest überprüft werden sollten.

Formulierung von Betriebsvereinbarungen

Betriebsvereinbarungen sind Verträge zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, der die Belegschaft vertritt. Hierin werden Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien festgehalten. Herr Albert formuliert juristisch einwandfreie Betriebsvereinbarungen, die die Interessen beider Seiten berücksichtigen.

Vergütung

Die Durchsetzung arbeits- oder tarifvertraglicher Vergütungsansprüche gehört genauso zum Leistungsspektrum, wie die Konzeption gerechter Vergütungsmodelle für Arbeitgeber, auch in Abgrenzung zur Stammbelegschaft.

Arbeitszeit, Überstunden und Urlaubsansprüche

Insbesondere bei Arbeitnehmern, die in Teilzeit arbeiten, kommt es mitunter zu Unklarheiten und Streitigkeiten betreffend Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Vor allem auch Überstunden, die der Arbeitgeber nicht vergüten will, obwohl er rechtlich dazu verpflichtet ist, sind ein häufiges Streitthema – nicht erst nach einer Kündigung. Um seine Rechte als Arbeitnehmer zu wahren, ist die Einhaltung bestimmter Fristen notwendig.

Mutterschutz und Elternzeit

So grundsätzlich freudig das Ereignis einer Schwangerschaft auch ist, im Rahmen des Arbeitsverhältnisses führt es auf beiden Seiten mitunter zu Schwierigkeiten. Eltern, insbesondere Mütter, wünschen sich häufig eine frühzeitige Weiterbeschäftigung auf Teilzeitbasis. Arbeitgeber wiederrum müssen den Ausfall rechtzeitig planen können, um schnellstmöglich Ersatz für die Stelle beschaffen zu können.

Abmahnungen

Herr Rechtsanwalt Albert verfasst rechtlich einwandfreie Abmahnungen, auf deren Grundlage Arbeitgeber im Bedarfsfall in der Lage sind, das Arbeitsverhältnis erfolgreich zu beenden. Andererseits steht Herr Albert Arbeitnehmern bei ungerechtfertigten Abmahnungen mit Rat und Tat zur Seite.

Kündigungen, Aufhebung- und Abwicklungsverträge

Ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei einseitigen und einvernehmlichen Auflösungen des Arbeitsvertrags. Dazu gehören auch Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, mit und ohne Abfindungen. Ich helfe dabei, Sperrzeiten zu vermeiden und Arbeitslosengeldansprüche aufrecht zu erhalten.

Kündigungsschutzprozesse

Herr Albert unterstützt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei der Vorbereitung und Durchführung einer Kündigungsschutzklage. Dazu gehört beispielsweise das frühzeitige Sammeln prozessentscheidender Informationen wie Abmahnungen, Betriebsratsanhörungen und Sozialpläne. Gern versuche ich, sofern vom Mandaten gewünscht, eine Kündigungsschutzklage bereits im Vorfeld zu verhindern, beispielsweise durch eine adäquate Abfindungslösung.

Diskriminierung und Mobbing

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sehen sich zunehmend mit Konflikten im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) oder auch mit Mobbing unter Kollegen konfrontiert. Herr Albert versucht bei Problem dieser Art lösungsorientiert zu vermitteln und berät über arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan

Wenn ein Unternehmen aus ökonomischen Gründen mehrere Mitarbeiter entlassen muss, so kann es die Wahl nicht frei treffen, sondern muss sich an enge gesetzliche Vorgaben halten. Herr Albert unterstützt Arbeitgeber in Betrieben, in denen Betriebsräte existieren, bei den Verhandlungen über einen Interessensausgleich und den Sozialplan. Außerdem berät und vertritt er Arbeitnehmer, die sich im Rahmen dieser Maßnahmen benachteiligt fühlen.

Einigungsstellenverfahren

Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat bei Meinungsverschiedenheiten nicht selbstständig einigen können, dann ist bei Bedarf eine Einigungsstelle zu bilden, die der Streitschlichtung dient. Rechtsanwalt Peter Albert hat als Vorsitzender zweier ständig eingerichteter Einigungsstellen langjährige Erfahrung bei der erfolgreichen Verhandlung entsprechender Verfahren.

Sonstige arbeitsrechtliche Fragen und Probleme

Das Arbeitsrecht ist eine komplexe Materie, so dass die Beauftragung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bei Streitigkeiten dringend empfohlen wird. Herr Albert berät und vertritt seine Mandanten neben den bereits genannten Schwerpunkten auch zu den nachvertraglichen Pflichten eines Arbeitsvertrags, wie zum Beispiel ein Wettbewerbsverbot, die Rückzahlung von Fortbildungsverträgen oder die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses. Auch bei Spezialthemen wie Neue Medien oder Whistleblowing ist Rechtsanwalt Albert ein kompetenter Ansprechpartner. Und nicht zuletzt gibt er sein Wissen gern im Rahmen von Seminaren und Vorträgen an Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer weiter.

Peter Albert

Fachanwalt für:

  • Arbeitsrecht
  • Miet- und WEG-Recht

Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte:

  • Vertragsrecht
  • Erbrecht

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