Vorsicht, wenn Sie auf Ihrem Smartphone eine Blitzer-App installiert haben!

Bereits vor einigen Jahren urteilten mehrere Gerichte, dass sog. Radarwarngeräte verboten sind. Ein Bußgeld drohte, sobald das Radarwarngerät samt Kabel im Auto mitgeführt wurde. Viele Tempofreunde stiegen dann – dank Smartphones – auf eine Blitzer-App um. Den Nutzern der beliebten Blitzer-Apps, z.B. blitzer.de, machte nun das OLG Celle einen Strich durch die Rechnung:

Der Nutzung einer Blitzer-App steht § 23 Abs. 1b StVO entgegen. ACHTUNG: Es genügt schon, wenn Sie Ihr Smartphone betriebsbereit mit sich führen. Das bedeutet, dass Sie bereits dann mit einem Bußgeld rechnen müssen, wenn Sie Ihr Smartphone eingeschaltet haben und darauf eine Blitzer-App installiert ist. Wenn Sie Ihr Smartphone dagegen ausgeschaltet mit sich führen, brauchen Sie kein Bußgeld zu befürchten

Das OLG Celle stellt die Blitzer-App auf eine Stufe mit den im Gesetz genannten technischen Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen. Das Gesetz nennt hier beispielhaft Radarwarn- und Laserstörgeräte.

Es bleibt Ihnen nur, den Verkehrsmeldungen im Radio zu lauschen. Das ist und bleibt nämlich legal – auch wenn dort vor Blitzern gewarnt wird. Sie helfen Ihren Mitverkehrsteilnehmern, wenn Sie Blitzer an die Radiostationen melden – nutzen Sie hierzu bitte eine Freisprecheinrichtung, denn sonst ist das Telefonieren am Steuer selbst mit einem Bußgeld von € 60,00 und 1 Punkt bedroht.

Mein TIPP: Löschen Sie die installierte Blitzer-App, bevor Sie sich das nächste Mal ins Auto setzen.
Im Fall des OLG Celle muss der Betroffene nun € 75,00 zahlen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 2 Ss (OWi) 313/15) finden Sie hier.

Sie haben Fragen zum Verkehrsrech? Rechtsanwältin Claudia Napieralski hilft weiter.