Berlin ist (diesmal) Vorreiter:
Ab dem 1.6.2015 darf in Berlin die Miete bei der Wiedervermietung einer nicht preisgebundenen Wohnung höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Entsprechend der nunmehr erlassenen Verordnung wird ganz Berlin zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt deklariert, in dem die Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Konditionen gefährdet ist.
Die Begrenzung gilt zunächst bis Ende Mai 2020.

Rechtstipp:
Als betroffener Vermieter informieren wir Sie gern über die Auswirkungen der Verordnung und natürlich über mögliche Ausnahmen.