Seit einigen Tagen ist in den deutschen Medien zu lesen, dass eine Abmahnwelle der Rechtsanwälte Waldorf Frommer über Deutschland schwappt. Diese Abmahnungen muss man als Betroffener ernst nehmen.

Den Erstkontakt mit Waldorf Frommer bekommen die Betroffenen per Post. Ihnen wird vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Werke (Filme, Serien etc.) über den Streaming-Dienst „Popcorn Time“ illegal Dritten gegenüber zugänglich gemacht zu haben.

Das Wichtigste vorweg:

Das „streamen“ eines Films oder eines anderen Werkes allein stellt keine Urheberrechtsverletzung dar!

Eine Urheberrechtsverletzung liegt gemäß dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erst dann vor, wenn ein Werk, das einem Urheberrecht unterliegt, unberechtigt öffentlich zugänglich gemacht wird.
Der Vorwurf liegt in der Regel darin, dass der Betroffene ein Werk über eine Tauschbörse heruntergeladen hat und damit gleichzeitig dasselbe Werk unberechtigt öffentlich zugänglich macht. Vielfach wissen die Betroffenen aber gar nicht, dass die Webseite, von der sie ein Werk herunterladen, eine Tauschbörse ist. Oftmals gehen die Betroffenen davon aus, dass sie einen Film oder eine Episode einer Serie nur „streamen“.

Waldorf Frommer verlangen von den Betroffenen in der Regel
1. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Schadensersatz
3. Ersatz der Rechtsverfolgungskosten
In der Summe ergibt dies ca. € 1.800,-. Waldorf Frommer bieten aber im Wege eines außergerichtlichen Vergleichs an, einen Betrag von € 815,- zu zahlen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollten Sie auf keinen Fall annehmen, bevor nicht ein Rechtsanwalt den Sachverhalt sorgsam unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung geprüft hat.

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? KA Rechtsanwälte in Cottbus und Potsdam beraten und vertreten Sie gern. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin.

Claudia Napieralski
Rechtsanwältin
berät Sie unter Anderem zu Ihren Fragen der Abmahnung durch Waldorf Frommer