Welche Möglichkeiten Eigentümer und Händler von Diesel-Fahrzeugen nun haben

 

Abgasmanipulation – Der Aufschrei war groß, als in allen Medien davon berichtet wurde, dass die Abgaswerte bei VW durch eine Software manipuliert wurden. Dass dies auch andere Autohersteller betrifft, wurde zwar gemeldet, hatte aber lange nicht mehr dasselbe Medienecho, wie der erste ertappte Hersteller. Alle Autobauer, die eine manipulierte Software einsetzen, haben jedoch nun ein gemeinsames Problem: verunsicherte Kunden.

 

Eine Lösung für alle?

Eine allgemein gültige Lösung für Fälle der Abgasmanipulation scheint es nicht zu geben. Einige Städte erwägen ein Fahrverbot von Fahrzeugen mit Dieselmotor. Einige Hersteller wollen eine neue Software in den betroffenen Fahrzeugen installieren, die es bislang jedoch noch nicht gibt. Einige verunsicherte Kunden wollen ihr Dieselfahrzeug verkaufen und haben Schwierigkeiten, einen angemessenen Kaufpreis auszuhandeln. Wer will jetzt schon ein Fahrzeug kaufen, bei dem er nicht weiß, ob er damit in wenigen Monaten überhaupt noch fahren darf oder ob unüberschaubare Kosten auf ihn zukommen, wenn es darum geht, ein Fahrzeug nachzurüsten? Reicht das Angebot des eigenen Herstellers, das Fahrzeug aufzurüsten, aus, um die Abgaswerte zu senken? Gegen wen haben der Verbraucher oder der Händler eigentlich einen Anspruch und worauf? Was bringt Ihnen eine Abwrackprämie, wenn Sie den Rest des Neuwagens gar nicht finanzieren können?

 

Gibt es Erfolgsfälle?

Seit den ersten Berichten über manipulierte Software haben einige betroffene Kunden ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall an.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied am 23.08.2017 (Az.: 12 O 407/17), dass der betroffene Käufer einen Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs hat. Das bedeutet, er bekommt ein Fahrzeug ohne manipulierte Abgassoftware. Der Anspruch richtet sich hier gegen den Händler, das heißt den Verkäufer.

Das Landgericht Essen verurteile am 28.08.2017 einen Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises (Az.: 4 O 114/17). Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Volkswagen AG verpflichtet sei, Schadensersatz für die Schäden zu zahlen, die aus der Manipulation des Fahrzeuges entstanden sind.

 

Wo bekomme ich Rat?

In Potsdam und Cottbus nimmt sich Rechtsanwältin Claudia Napieralski den Problemen der betroffenen Fahrzeugeigentümer und Fahrzeughändler an. Es gibt so genannte Prozessfinanzierer, die damit locken, ein Musterverfahren anzustreben und so die Unsicherheit zu beseitigen. Ob Ihr individueller Einzelfall hierbei jedoch auch berücksichtigt wird, wissen Sie nicht. Ich helfe Ihnen, ihr Ziel zu formulieren und durchzusetzen. Ich setze mich auch mit Ihrer Rechtschutzversicherung in Verbindung, wenn sie Ihnen eine Deckungszusage nur dann erteilen will, wenn Sie einem Musterprozess beitreten.